UNSERELEISTUNGEN

WIR SETZEN IHR RECHT DURCH!Kompetente Rechtsberatung im Verkehrsrecht

Ob Unfallschadenbearbeitung, Bußgeldbescheid oder Verkehrsstraftaten – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Unser Kanzlei-Team unterstützt Sie effizient im Schadenmanagement und weiteren verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine schnelle und erfolgreiche Lösung.

Verkehrs-/Unfallschadenbearbeitung
Kostenlos bei unverschuldeten Unfällen!
Bußgelbescheid
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von CeSa prüfen !
Verkehrsstraftaten
Machen Sie keine Angaben zur Sache !
Schadenmanagement
Beratung und Schadenmanagement für Autohäuser und Werkstätten !
Versicherungsrecht
Wir wehren unberechtigte Kürzungen ab und setzen Ihre Versicherungsleistungen konsequent durch.

Verkehrs-/ Unfallschadenbearbeitung

Rechtsrat bei Sach- und Personenschäden

Wir kümmern uns und setzen Ihre Rechte bei einem Verkehrsunfall erfolgreich durch, indem Wir Sie umfassend entlasten und unverzüglich die notwendigen Schritte für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche einleiten. 

Da unsere Kernkompetenz in der Bearbeitung von Unfallschäden liegt, kennen wir die Rechtslage, die richtigen Ansprechpartner, eine ziel- und erfolgsversprechende Herangehensweise. 

So trägt die CeSa Anwaltskanzlei aktiv zu einer schnellstmöglichen Unfallabwicklung bei.

Bußgelbescheid

Blitzblankes Punktekonto in Flensburg.

Wer kennt das nicht? Ein Blitz auf der Straße, ein Bußgeldbescheid im Briefkasten – plötzlich sollen Sie zu schnell gefahren sein, den Abstand nicht eingehalten oder eine rote Ampel überfahren haben. Doch nicht immer sind solche Vorwürfe berechtigt. Viele Bescheide basieren auf fehlerhaften Messungen, unklaren Beweismitteln oder Verfahrensmängeln.

Lassen Sie sich nicht verunsichern! Wir wissen genau, worauf es im Bußgeldverfahren ankommt. Unser erfahrenes Team prüft nach Akteneinsicht, ob der Vorwurf haltbar ist und welche Einwendungen erfolgversprechend sind. Oft gibt es Möglichkeiten, Strafen zu reduzieren oder das Verfahren ganz einzustellen.

Und was, wenn Sie gar nicht selbst gefahren sind? Bei Verstößen im fließenden Verkehr – wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen – gibt es in Deutschland keine generelle Halterhaftung. Nur der tatsächliche Fahrer kann belangt werden. Wird dieser nicht innerhalb von drei Monaten eindeutig ermittelt, tritt Verfolgungsverjährung ein.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihren Fall prüfen!

Jetzt Beratung sichern!

Schnelle und kompetente Hilfe im Verkehrsrecht – wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Verkehrsschadenbearbeitung

Wir setzen Ihre Ansprüche nach einem Unfall schnell und effizient durch – mit Expertise und klarer Strategie.

Schadenmanagement

Unberechtigte Kürzungen sind häufig – wir setzen Ihr Recht effizient durch und sorgen für zufriedene Mandanten.

Machen Sie keine Angaben zur Sache! Verkehrsstraftaten

„In dubio pro reo“

Machen Sie keine Angaben zur Sache, um nicht eine Strafe und den Verlust Ihres Versicherungsschutzes zu riskieren. Wir prüfen, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat. Sehr oft kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Ist anlässlich einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat ihr Führerschein gefährdet? Geben Sie nicht direkt nach und lassen Sie besser vorher durch uns den Sachverhalt prüfen.

Wir beantragen für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeiten mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

F. A.Q.

Lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?

Ja, viele Bußgeldbescheide enthalten Fehler. Wir prüfen die Akten und Verfahrensmängel und setzen gezielt Einwendungen durch.

Was passiert, wenn ich nicht der Fahrer war?

In Deutschland gibt es keine generelle Halterhaftung im fließenden Verkehr. Wird der tatsächliche Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt, kann das Verfahren verjähren.

Wie kann ich mich gegen ein Fahrverbot wehren?

Es gibt Möglichkeiten, ein Fahrverbot abzuwenden, z. B. durch Nachweis von Verfahrensfehlern oder Härtefallgründe. Wir prüfen Ihre Chancen individuell.

CeSa Anwaltskanzlei

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